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BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 1.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorlegen einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung an den Großen Senat beim Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung - Zulässigkeit der Vorlage - Erheblichkeit der vorgelegten Frage - Anwaltszwang im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 05.02.1960 - LO 216 IV 59
- BVerwG, 10.05.1960 - III B 104.60
- BVerwG, 21.12.1960 - III B 104.60
- BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 1.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 13, 247
- NJW 1962, 1170
- DVBl 1962, 453
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 1.61
Das Land Baden-Württemberg wird durch die ergehende Entscheidung in seinen Rechten berührt; seine Beteiligung ist an den konkreten Gegenstand des Streitverfahrens geknüpft und beruht nicht darauf, daß ihm allgemein oder in einem bestimmten Rechtsbereich eine prozeßinstitutionelle Funktion eingeräumt wurde, wie dies bei dem Oberbundesanwalt und dem Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds der Fall ist (BVerwGE 12, 119). - BVerwG, 13.02.1956 - Gr. Sen. 2.54
Revisibilität von Normenkontrollentscheidungen?
Auszug aus BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 1.61
Daß der dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegten Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt und ihre Beantwortung im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, entspricht der nicht überprüfbaren Auffassung des vorlegenden Senats (BVerwGE 3, 143).
- BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65 Das ergibt sich aus der gegebenen Begründung, die in erster Linie darauf gestützt ist, daß der Große Senat die Frage bereits durch seine Beschlüsse vom 19. Dezember 1961 (BVerwGE 15, 245 [BVerwG 11.01.1963 - VII C 182/60] und BVerwGE 13, 247), und zwar verneinend, beantwortet habe: BVerwGE 13, 245 bezieht sich gerade auf die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
- BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.61
Rechtsmittel
Unzulässig war allerdings - ebenso wie die gleichzeitige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - die innerhalb der Rechtsmittelfrist (§ 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO) durch die Landesanwaltschaft für den Beklagten eingelegte Revision, weil er hierbei nicht nach der Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO vertreten war (BVerwGE 13, 247). - BVerwG, 27.09.1962 - VIII B 84.61
Anspruch auf Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling
Nachdem der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 19. Januar 1961, BVerwGE 13, 247, [BVerwG 19.12.1961 - Gr. Sen. 1/61] entschieden hatte, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß, hat der Beklagte die Beschwerde durch einen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten wiederholt. - BVerwG, 27.09.1962 - VIII B 96.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung eines …
Nachdem der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 19. Dezember 1961, BVerwGE 13, 247, entschieden hatte, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß, hat der Beklagte durch einen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten die Beschwerdeeinlegung wiederholt.